- Rechtskirche
- Rechtskirche,christliche Theologie: eine Kirche, deren Verfassung rechtlich strukturiert ist und die als Grundlage ihrer Struktur ein durch die Offenbarung gesetztes göttliches Recht betrachtet. Gegenbegriff ist die charismatische oder »Geistkirche«, die nur in einem äußerlichen Bereich rechtliche Regelungen akzeptiert. V. a. durch R. Sohm wurde diese Unterscheidung akzentuiert. In der katholischen Kirche wird grundsätzlich der Rechtscharakter stärker betont als in den evangelischen Kirchen.
Universal-Lexikon. 2012.